Der Achtsamkeit Raum geben - MBSR

Ethische Leitlinien des MBSR-MBCT Verbandes

Als MBSR-Lehrerin und Mitglied des MBSR-MBCT Verbandes verpflichte ich mich der ethischen Leitlinie des Verbandes. Den Inhalt der Ethischen Leitlinie finden Sie nachfolgend:

 

Qualität und Ethik

MBSR- und MBCT-LehrerInnen benötigen ein Zertifikat einer vom Verband anerkannten Ausbildung. MBSR- und MBCT-LehrerInnen verpflichten sich zu regelmäßiger Fortbildung. Jährlich sollen mindestens 4 Tage Fortbildung besucht werden, wozu auch eigene Retreats zählen. Mindestens alle 2 Jahre sollen fachbezogene Fortbildungen von mindestens 3 Tagen besucht werden, wozu Kongresse, Seminare oder Fachveranstaltungen zählen.

Ethische Leitlinien für MBSR- und MBCT-LehrerInnen im MBSR-MBCT Verband

Als MBSR- und/oder MBCT-LehrerIn bin ich mir der Verantwortung für meine KursteilnehmerInnen bewusst. Ich verpflichte mich aus diesem Grund zur Einhaltung der folgenden Ethischen Leitlinien des MBSR-MBCT Verbandes:

1. Transparenz und Offenheit

Vor Beginn des Kurses kläre ich die TeilnehmerInnen über Inhalt, Form, Dauer und Kosten des Kurses auf. Ich stelle dabei das Wohl der TeilnehmerInnen über meine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

2. Achtung vor dem Inhalt der Programme

Ich verpflichte mich als Mitglied des MBSR-MBCT Verbandes, die Kurse auf der Grundlage zu unterrichten, wie sie von den vom Verband anerkannten Ausbildungsinstituten vermittelt wird. Ich achte die Integrität der Curricula von MBSR und MBCT und verbinde sie unter dieser Kennzeichnung nicht mit Elementen aus anderen Angeboten.

3. Kontinuierliches Lernen und Üben

Ich bin mir bewusst, dass eine qualifizierte Kursleitung regelmäßige Fortbildung sowie Super- und/oder Intervision erfordert und verpflichte mich, dies praktisch umzusetzen sowie eine fortlaufende eigene formale und informelle Achtsamkeitspraxis zu pflegen.

4. Anerkennung von Grenzen

Ich bin mir darüber klar, dass ein MBSR- und/oder ein MBCT-Kurs niemals eine notwendige medizinische und/oder psychotherapeutische Behandlung ersetzen kann. Ich verpflichte mich in besonderem Maße darauf zu achten, wo sich der von mir geleitete Kurs als nicht ausreichend hilfreich für TeilnehmerInnen erweist und die betreffenden TeilnehmerInnen auf die Grenzen meiner persönlichen Kompetenz und/oder des jeweiligen Kursangebotes hinzuweisen.

5. Übernahme von Verantwortung in der Beziehung zu TeilnehmerInnen

Ich erkenne an, dass es sich zwischen MBSR-LehrerIn und TeilnehmerIn um eine asymmetrische Beziehung handelt. Diese Asymmetrie beruht darauf, dass der/die Lehrende einen Erfahrungs- und Kompetenzvorsprung in Sachen Achtsamkeit hat und diesen auftragsgemäß einsetzt, um TeilnehmerInnen in der Entwicklung einer eigenen Achtsamkeitspraxis zu unterstützen. Aus dieser Rollenverteilung resultiert die besondere Verantwortung der/des Lehrenden, darauf zu achten, dass die Asymmetrie ausschließlich in Bezug auf die Auftragserfüllung zum Tragen kommt. Ebenso liegt es allein in der Verantwortung der/des Lehrenden, das damit verbundene Machtungleichgewicht nicht auszunutzen, um sich dadurch materielle und immaterielle Vorteile zu verschaffen.

6. Achtung gegenüber MitanbieterInnen von MBSR und MBCT

Ich bin mir bewusst, dass gelebte Achtsamkeit auch mein Verhalten gegenüber anderen MBSR- und MBCT-Lehrenden umfasst. Neben einer wertschätzenden Grundhaltung bedeutet dies, falls notwendig, potentielle und bestehende Konflikte direkt und konstruktiv anzusprechen und bei der Vermarktung meiner Angebote auf Konkurrenzstrategien zu verzichten, die mit der Herabsetzung anderer einhergehen.

7. Weltanschauliche Neutralität

Ich verzichte als KursleiterIn eines MBSR-und/oder MBCT-Kurses auf politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination, benenne aber auf gezieltes Nachfragen (potentieller) TeilnehmerInnen den meiner Arbeit zugrunde liegenden Hintergrund und meine eigene Praxis.

8. Missachtung der Ethischen Leitlinien

Ich bin mir bewusst, dass die Missachtung dieser Ethischen Leitlinien zum Ausschluss aus dem Verband führen kann. Hierüber entscheidet der Vorstand des Verbandes mit einfacher Mehrheit nach entsprechender schriftlicher und/oder mündlicher Anhörung des betreffenden Mitglieds. Sollte ein Vorstandsmitglied des Verbandes betroffen sein, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

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